Entdeckt weitere Informationen vom Auto,- Motorrad und T/L sowie LKW-Führerschein und Busführerschein.
Euer Oliver Landefeld
Führerschein Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max 45 km/h
Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-KFz mit:
bbH max 45 km/h
Hubraum max 50cm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S
Alter:
15 Jahr
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit:
Hubraum max. 125 cm
Leistunge max. 11kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rändern:
Hubraum über 50cm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Alter:
16 Jahre
Führerschein Klasse A2
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A1” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Alter:
18 Jahre
Führerschein Klasse A
Krafträder mit:
Hubraum über 50cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Alter:
20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Führerschein Klasse B
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
zG max. 3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung
Alter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Führerschein Klasse B197
Ergänzende Informationen zur Klasse B mit Schlüsselzahl B197:
Theoretische Ausbildung und Prüfung:
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.
Praktische Ausbildung und Prüfung:
Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.Feststellung der Prüfung / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Weiterführende Informationen:
Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja, die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
Führerschein Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg,
aber max 4250 kg
Bemerkung:
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Alter:
vgl. Klasse B
Führerschein Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Alter:
vgl. Klasse B
Führerschein Klasse L
Zugmaschinen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Änhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
bbH max. 25km/h
auch mit Anhänger
Alter:
16 Jahre
Führerschein Klasse T
Zugmaschinen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max 40 km/h
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbsfahrende Futtermischwagen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max 40 km/h
auch mit Anhänger
Bemerkung:
Einschluss: L , AM
Alter:
16 Jahre
Führerschein Klasse C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Alter:
18 Jahre
Führerschein Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG Anähnger über 3500 kg
zG der Fahrzeugkombination max 12000 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs”
Alter:
18 Jahre
Führerschein Klasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
zG über 3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Alter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
Führerschein Klasse CE
Kraftwagen über:
3500 kg zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: C
Einschluss: C1E, BE, T
Bei Besitz von D, DE
Alter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
Führerschein Klasse D1
KFZ – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8m
mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Alter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
Führerschein Klasse D
KFZ – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anbänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Alter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Führerschein Klasse D1E
KFZ der Klasse D1 mit Änhänger:
zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” und “zG der Kombination max. 12000 kg
Alter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während der nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
Führerschein Klasse DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluß: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Alter:
18, 20 , 21 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation