Neue Führerscheinklassen ab 2013
Zum 19.01.2013 treten neue Fahrzeugklassen in Kraft.

Auch werden ab diesem Termin nur neue Europäische-Führerscheine ausgegeben.

 



Führerschein Klasse AM

 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max 45 km/h
Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max 50cm³ bei  Fremdzündungsmotoren
Leistung max 4 kW bei  Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-KFz mit:
bbH max 45 km/h
Hubraum max 50cm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350kg

 

Bemerkung:

Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

Alter:

15 Jahr

 

 Führerscheinklasse A1

 

Krafträder mit

 

Hubraum max. 125 cm

Leistunge max. 11kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg


Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rändern

Hubraum über 50cm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

Leistung max. 15 kW

 

Bemerkung:

Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 

Alter:

16 Jahre

Führerschein Klasse A2

 

 Krafträder mit
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1

 

Alter:

18 Jahre

 Führerschein Klasse A

 

Krafträder mit
Hubraum über 50cm³ oder
bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15kW

 

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2

 

Alter:

20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 Führerschein Klasse B

 
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
zG max. 3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

 

Bemerkung:

Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

 

Alter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)

 

 Führerschein Klasse B197

 
Ergänzende Informationen zur Klasse B mit Schlüsselzahl B197:


Theoretische Ausbildung und Prüfung

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.


Praktische Ausbildung und Prüfung


Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

 

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

 

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

 

Feststellung der Prüfung / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrleherer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.


Weiterführende Informationen

Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja, die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.

Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?

Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.




 

 Führerschein Klasse B96

 
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg,

aber max 4250 kg

 

Bemerkung:

wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

 

Alter:

vgl. Klasse B

 Führerschein Klasse BE

 
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Bemerkung:

Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

 

Alter:

vgl. Klasse B

 Führerschein Klasse L

 
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Änhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
bbH max. 25km/h
auch mit Anhänger

Alter:

16 Jahre

 Führerschein Klasse T

 
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max 40 km/h
auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbsfahrende Futtermischwagen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max 40 km/h
auch mit Anhänger

Bemerkung
Einschluss: L , AM

Alter:

16 Jahre

 

 Führerschein Klasse C1

 
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung:

Vorbesitz: B

 

Alter:

18 Jahre

 Führerschein Klasse C1E

 
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anähnger über 3500 kg
zG der Fahrzeugkombination max 12000 kg

Bemerkung:

Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

 

Alter:

18 Jahre

 Führerschein Klasse C

 
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
zG über 3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung:

Vorbesitz: B
Einschluss: C1

 

Alter:

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 Führerschein Klasse CE

 
Kraftwagen über
3500 kg zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

Bemerkung:

Vorbesitz: C
Einschluss: C1E, BE, T
Bei Besitz von D, DE

 

Alter:

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation

sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 Führerschein Klasse D1

 
KFZ - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8m
mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung:

Vorbesitz: B

 

Alter:

21 Jahre

18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

 Führerschein Klasse D

 
KFZ - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anbänger bis 750 kg zG

Bemerkung:

Vorbesitz: B
Einschluss: D1


Alter:

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

 

 

 Führerschein Klasse D1E

 
KFZ der Klasse D1 mit Änhänger
zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung:

Vorbesitz: D1
Einschluss: BE
sowie C1E bei Vorbesitz C1

Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12000 kg

 

Alter:

21 Jahre
18 Jahre für Personen während der nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

 

 Führerschein Klasse DE

 
Kfz der Klasse D mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung:

Vorbesitz: B
Einschluß: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1


Alter:

18, 20 , 21 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

 

 

 

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